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Voraussetzungen für den Besuch und den Behandlungen in meinem Studio

Zu Deinem und unserem Schutz bitten wir dich die folgenden hygienischen Maßnahmen zu beachten:

  • während des Aufenthaltes und den Behandlungen muß eine FFP2-/KN95-/N95.Maske getragen werden.
  • kann die Maske während der Behandlung nicht oder nicht dauerhaft getragen werden, so gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
    • Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest ( kein Selbsttest ) nicht älter als 24h oder
    • vollständig geimpft mit einer Impfdokumentation oder
    • einen Nachweis einer bestätigten Infektion ( genesenen Person ) mitels PCR Test und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurück liegt.
  • eine Behandlung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt.
  • Kontaktdaten müßen zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden
  • wenn Du dich krank fühlst oder Krankheitssymtome aufweist, darf das Studio nicht betreten werden.

 

Corona-Teststellen in Gerlingen:
  • Altes Rathaus, Eingang Rathausplatz
  • Drive-Thru-Station, im Anschluss zu Gebäude Im Hertling 9
  • Gerlinger Hof, Hauptstraße 20
  • Kaufland, Weilimdorfer Straße 93+95

Weitere Informationen zu den Corona-Teststellen in Gerlingen findest du unter diesem Link : https://www.gerlingen.de/schnelltests

Link zur aktuellen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg:

Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg

Corona-Regeln ab 19.03.2022 als PDF