Voraussetzungen für den Besuch und den Behandlungen in meinem Studio
Zu Deinem und unserem Schutz bitten wir dich die folgenden hygienischen Maßnahmen zu beachten:
- während des Aufenthaltes und den Behandlungen muß eine FFP2-/KN95-/N95.Maske getragen werden.
- kann die Maske während der Behandlung nicht oder nicht dauerhaft getragen werden, so gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltest ( kein Selbsttest ) nicht älter als 24h oder
- vollständig geimpft mit einer Impfdokumentation oder
- einen Nachweis einer bestätigten Infektion ( genesenen Person ) mitels PCR Test und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurück liegt.
- eine Behandlung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt.
- Kontaktdaten müßen zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden
- wenn Du dich krank fühlst oder Krankheitssymtome aufweist, darf das Studio nicht betreten werden.
Corona-Teststellen in Gerlingen:
- Altes Rathaus, Eingang Rathausplatz
- Drive-Thru-Station, im Anschluss zu Gebäude Im Hertling 9
- Gerlinger Hof, Hauptstraße 20
- Kaufland, Weilimdorfer Straße 93+95
Weitere Informationen zu den Corona-Teststellen in Gerlingen findest du unter diesem Link : https://www.gerlingen.de/schnelltests
Link zur aktuellen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg:
Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg
Corona-Regeln ab 19.03.2022 als PDF